lundi 19 mars 2012

Horreur monastère Kremsmünster - "camps d'extermination pour des centaines d'âmes des enfants"

Horreur monastère Kremsmünster - "camps d'extermination pour des centaines d'âmes des enfants"

“  Das Benediktinerstift Kremsmünster war für Hunderte Klosterschüler bis in die neunziger Jahre die Hölle. An der Tagesordnung: systematische Gewaltexzesse, sexueller Missbrauch, emotionale Zermürbung. Ein pädophiler, schwer bewaffneter Mönch stand als Konviktsdirektor an der Spitze eines ­sadistischen Regimes. Ihm droht nun die Anklage. profil liegt der Gerichtsakt vor.

Unmittelbar hinter dem Rathausplatz im oberösterreichischen Kremsmünster erhebt sich der Berg mit der überdimensionalen Kulisse des Stifts. „Das Kloster sitzt wie ein Krake auf dem Ort“, sagt Jürgen Öllinger, 46, der in Kremsmünster geboren und im Stift über Jahre sexuell missbraucht und körperlich misshandelt worden sein soll. Heute ist Öllinger evangelischer Pfarrer in Villach. Seinerzeit habe der ganze Ort weggeschaut, weil man nichts Genaues wissen wollte, heute wolle man nicht mehr hinschauen. „Eh vorbei. Net scho wieder stierln“, sagten die Leute.
Die geistliche und wirtschaftliche Macht des Klosters hatte über lange Zeit alles erdrückt, selbst allgemeine Bürgerrechte außerhalb des Klosters schienen außer Kraft, wenn es um die honorigen Herren der „Elite-Anstalt“ ging: Wenn ein zwölfjähriger Zögling nach einem Fausthieb mit dem Kopf gegen einen Heizkörper schlug und eine Platzwunde erlitt, wenn bei den fast täglichen Gewaltexzessen Trommelfelle platzten, wurden sie zwar vom „Hausarzt“ oder im Krankenhaus behandelt, doch vom Wahrnehmen der Anzeigepflicht war nicht die Rede. Wenn die Mutter eines Zöglings wegen Körperverletzung Anzeige bei der Gendarmerie erstatten wollte, wurde sie nicht angenommen.

Noch im Jahr 2010 hat das Landesgericht Steyr einen Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, Beweisführungen gegen drei mutmaßliche Gewalttäter aus dem Konvikt und dem Gymnasium des Stifts durchzuführen. Die Vorgänge im Stift und die beschuldigten Geistlichen seien nicht Gegenstand öffentlichen Interesses, so der eigentümliche Begründungsversuch des Gerichts in Steyr. In der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen diesen Beschluss wird klargestellt, dass „die Aufarbeitung dieses bislang tabuisierten Problems von großem gesellschaftlichem und daher öffentlichem Interesse“ sei. “
…..
Weiterlesen

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire