Horreur monastère Kremsmünster - "camps d'extermination pour des centaines d'âmes des enfants"
Horreur monastère Kremsmünster - "camps d'extermination pour des centaines d'âmes des enfants"
“ Das Benediktinerstift Kremsmünster war für Hunderte
Klosterschüler bis in die neunziger Jahre die Hölle. An der
Tagesordnung: systematische Gewaltexzesse, sexueller Missbrauch,
emotionale Zermürbung. Ein pädophiler, schwer bewaffneter Mönch stand
als Konviktsdirektor an der Spitze eines sadistischen Regimes. Ihm
droht nun die Anklage. profil liegt der Gerichtsakt vor.
Unmittelbar hinter dem Rathausplatz im oberösterreichischen
Kremsmünster erhebt sich der Berg mit der überdimensionalen Kulisse des
Stifts. „Das Kloster sitzt wie ein Krake auf dem Ort“, sagt Jürgen
Öllinger, 46, der in Kremsmünster geboren und im Stift über Jahre
sexuell missbraucht und körperlich misshandelt worden sein soll. Heute
ist Öllinger evangelischer Pfarrer in Villach. Seinerzeit habe der ganze
Ort weggeschaut, weil man nichts Genaues wissen wollte, heute wolle man
nicht mehr hinschauen. „Eh vorbei. Net scho wieder stierln“, sagten die
Leute.
Die geistliche und wirtschaftliche Macht des Klosters hatte über
lange Zeit alles erdrückt, selbst allgemeine Bürgerrechte außerhalb des
Klosters schienen außer Kraft,
wenn es um die honorigen Herren der „Elite-Anstalt“ ging: Wenn ein
zwölfjähriger Zögling nach einem Fausthieb mit dem Kopf gegen einen
Heizkörper schlug und eine Platzwunde erlitt, wenn bei den fast
täglichen Gewaltexzessen Trommelfelle platzten, wurden sie zwar vom
„Hausarzt“ oder im Krankenhaus behandelt, doch vom Wahrnehmen der
Anzeigepflicht war nicht die Rede. Wenn die Mutter eines Zöglings wegen
Körperverletzung Anzeige bei der Gendarmerie erstatten wollte, wurde sie
nicht angenommen.
Noch im Jahr 2010 hat das Landesgericht Steyr einen
Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, Beweisführungen gegen drei
mutmaßliche Gewalttäter aus dem Konvikt und dem Gymnasium des Stifts
durchzuführen. Die Vorgänge im Stift und die beschuldigten Geistlichen
seien nicht Gegenstand öffentlichen Interesses, so der eigentümliche
Begründungsversuch des Gerichts in Steyr. In der Beschwerde der
Staatsanwaltschaft gegen diesen Beschluss wird klargestellt, dass „die
Aufarbeitung dieses bislang tabuisierten Problems von großem
gesellschaftlichem und daher öffentlichem Interesse“ sei. “
…..
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