Entretien avec l'auteur intellectuel des mouvements de la droite radicale en Allemagne - Die Welt
Kardinal Marx über das Verhältnis zwischen Staat und Kirche
Domradio: “Der Münchner Kardinal Reinhard Marx hält das in
Deutschland praktizierte Verhältnis zwischen Staat und Kirche für
zukunftsfest. Deutschland habe „einen gewissen Mittelweg“, ein
kooperatives Verhältnis von Staat und
Kirche, keine Staatskirche, aber auch keinen radikalen Laizismus, sagte Marx der Tageszeitung „Die Welt“. Trotz einzelner Kritik an der Sonderrolle der Kirche gebe es in der Politik beim bisherigen Staatskirchenrecht einen „großen Konsens im Grundgefüge“. „Der Staat lebt ja davon, dass er nicht alles abdeckt und bestimmt. Deshalb ist es gut, dass die Kirche in diesem Gemeinwesen öffentlich wirken kann“, sagte Marx. Während der Kardinal Gespräche über eine Ablösung der regelmäßigen Staatsleistungen für möglich hält, die den Kirchen im Zuge der Säkularisierung als Ersatz für abgetretene Güter zugesprochen wurden, will er am kirchlichen Sonderweg im Arbeitsrecht festhalten. Der sogenannte Dritte Weg sei verfassungsrechtlich geregelt. „Da müsste man an die Verfassung herangehen. Wer möchte das schon wollen?“ fragte der katholische Theologe. Der Dritte Weg ist bei Gewerkschaften umstritten, weil er das Konsensprinzip zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern in kirchlichen Betrieben betont und daher weder Streiks noch Aussperrungen vorsieht.”
Kirche, keine Staatskirche, aber auch keinen radikalen Laizismus, sagte Marx der Tageszeitung „Die Welt“. Trotz einzelner Kritik an der Sonderrolle der Kirche gebe es in der Politik beim bisherigen Staatskirchenrecht einen „großen Konsens im Grundgefüge“. „Der Staat lebt ja davon, dass er nicht alles abdeckt und bestimmt. Deshalb ist es gut, dass die Kirche in diesem Gemeinwesen öffentlich wirken kann“, sagte Marx. Während der Kardinal Gespräche über eine Ablösung der regelmäßigen Staatsleistungen für möglich hält, die den Kirchen im Zuge der Säkularisierung als Ersatz für abgetretene Güter zugesprochen wurden, will er am kirchlichen Sonderweg im Arbeitsrecht festhalten. Der sogenannte Dritte Weg sei verfassungsrechtlich geregelt. „Da müsste man an die Verfassung herangehen. Wer möchte das schon wollen?“ fragte der katholische Theologe. Der Dritte Weg ist bei Gewerkschaften umstritten, weil er das Konsensprinzip zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern in kirchlichen Betrieben betont und daher weder Streiks noch Aussperrungen vorsieht.”
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