La censure préventive de l'Opus Dei, la société secrète a établi que les documents du fondateur ne peut pas être publié sur Internet.
" Vorsorgliche Zensur für das Opus Dei Der Geheimbund hat durchgesetzt, dass Dokumente des Gründers nicht im Internet veröffentlicht werden dürfen
Sie begründet die "Dringlichkeit" damit, einen unmittelbaren Schaden für die Kläger abzuwenden. Den Beklagten wird das Recht eingeräumt, innerhalb einer Frist von 20 Tagen Widerspruch einzulegen, damit es zu einem ordentlichen Verfahren kommt. Erstaunlich an dem vorläufigen Urteil ist aber auch, dass die Richterin Olga Martín Alonso sogar Opuslibros.org verboten hat, auf ihren Webseiten die Dokumente zu veröffentlichen, "die im Zusammenhang dieses Vorgangs stehen". Sind das Urteil und andere Dokumente also geistiges Eigentum der Richterin oder ist sie vielleicht auch,wie andere Justizangehörige durch die Sekte gegangen? "
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